ITW-Nämlichkeit ab 01.01.2027

Wie Sie aus der Presse und auch durch unsere Information erfahren haben, greift ab dem 01.01.2027 die Nämlichkeit.  

Das bedeutet, dass die Schweine, die ab dem 01.01.2027 geliefert werden, bereits die Nämlichkeit aufweisen müssen. Mastbetriebe erhalten den ITW-Bonus dann nur noch, wenn ITW-anerkannte Ferkel eingestallt wurden. Das besagt, dass die Ferkel, die ab ca. September aufgestallt werden (Absatzferkel dementsprechend früher) bereits den ITW-Status erreicht haben müssen. Den Ferkelerzeugern und Kombibetrieben empfehlen wir, die Maßnahmen die in der Sauenhaltung und Ferkelaufzucht ergriffen werden müssen, schon jetzt in die Wege zu leiten.

Eine Registrierung soll nach Auskunft von ITW voraussichtlich im Juni 2026 möglich sein. Bitte bedenken Sie, dass erst mit Eintrag in die ITW-Datenbank des Audits der Betrieb als ITW-anerkannt gilt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.